Keine Banklizenz! „Pfando“ erleidet nächste Pleite vor Gericht -„Cash & Drive“-Angebote unwirksam!

Martin Göb • 6. November 2021

Keine Banklizenz! „Pfando“ erleidet nächste Pleite vor Gericht -„Cash & Drive“-Angebote unwirksam!

Das Pfandleihaus „Pfando“ hat die nächste herbe Pleite vor Gericht erlitten. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 29.10.2021 entschieden (Az. 40 O 590/21), dass das sog. „Cash & Drive“-Angebot unwirksam sei. Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte das Geschäftsmodell von Pfando angegriffen.


Hier hatte der Kläger wegen finanzieller Probleme sein Fahrzeug zu einem Preis von 7.500,00 EUR an Pfando verkauft. Gleichzeitig mietete er das Fahrzeug für sechs Monate zu einem Mietpreis von monatlich 637,50 EUR zurück. Obwohl der Kläger allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen war, hatte Pfando das Fahrzeug beim Kläger polizeilich sicherstellen lassen.


Schließlich klagte der Kläger gegen Pfando wegen Unwirksamkeit des Kauf- und des Mietvertrages über das Fahrzeug. Und bekam Recht: Pfando habe als Pfandleihaus dem Kläger zur Überbrückung der finanziellen Nöte quasi ein Darlehen gegen Sicherheitsleistung gegeben. Dies war Pfando allerdings nicht erlaubt, weil Pfando hierfür die erforderliche Banklizenz fehle. Durch die Verträge werde ein „verschleiertes Pfandleihgeschäft“ abgeschlossen. Dies führe zu einer Umgehung der verbraucherschützenden Vorschriften der Pfandleihverordnung. Die Verträge seien deshalb unwirksam und der Kläger habe Anspruch auf Rückübereignung des Fahrzeugs und Erstattung der gezahlten Mietbeträge.


Sollten Sie einen „Cash & Drive“ oder „Sale & Lease-Back“-Vertrag abgeschlossen haben, melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne. 


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Auch das Landgericht Köln schließt sich nunmehr der verbreiteten Meinung an, dass Wetteinsätze bei Online-Glücksspielen zurückgefordert werden können, wenn die Glücksspiel-Anbieter über keine deutsche Lizenz verfügen. Mit Urteil vom 19.10.2021 (Az. 16 O 614/20) hat das Gericht dem Kläger Recht gegeben und „bet-at-home “ zur (Rück-)Zahlung von knapp 7.000,00 EUR verurteilt. Das Besondere an dem Urteil: Erstmals hat sich ein Gericht zur Frage der Verjährung der Rückzahlungsansprüche geäußert. Die Ansprüche des Klägers aus den Jahren 2015 bis 2017 wären nach der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist bereits verjährt. Das Gericht sah eine Verjährung der Ansprüche allerdings nicht. „bet-at-home“ habe nicht darlegen und beweisen können, dass der Kläger früher Kenntnis von der Illegalität des Online-Glücksspiels gehabt habe. Insbesondere eine mehrjährige Spielzeit und TV-Werbung würde hierfür nicht ausreichen. Eine Rückforderung sei auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil dem Kläger selbst sittenwidriges Handeln vorgeworfen werden könne. Das Verbot des Online-Glücksspiels verstoße auch nicht gegen europäisches Recht, so das Gericht. Das Urteil ist der erste Schritt in die Richtung, dass Spieler auch vor 2018 verlorene Spieleinsätze von den Online-Anbietern zurückverlangen können. Wenn Sie auch Geld beim unerlaubten und unlizenzierten Online-Glücksspiel oder Online-Sportwetten verloren und erst im Nachhinein von der Illegalität des Angebots erfahren haben, dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne