Erste OLG-Entscheidung zur Rückforderung von Verlusten beim Online-Glücksspiel: OLG Hamm stellt sich auf die Seite der Spieler!

websitebuilder • 6. November 2021

Erste OLG-Entscheidung zur Rückforderung von Verlusten beim Online-Glücksspiel: OLG Hamm stellt sich auf die Seite der Spieler!


Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich mit Beschluss vom 12.11.2021 als erstes Oberlandesgericht bundesweit zur Rückforderung von Spieleinsätzen bei Online-Glückspielen geäußert. Und das dürfte alle Spieler freuen!


Im Rahmen der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrages machte das Gericht deutlich, dass hinreichende Erfolgsaussichten zur Rückforderung von Wetteinsätzen beim Online-Glückspiel bestünden. Die Entscheidung des Landgerichts Bochum in der ersten Instanz wurde aufgehoben.


Der Antragsteller hatte in den Jahren 2017-2019 beim Glücksspiel-Anbieter Tipico insgesamt über 290.000,00 EUR verloren. Diese forderte er nun zurück und beantragte aufgrund seiner schwierigen finanziellen Situation Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Wird die Prozesskostenhilfe gewährt, werden die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten von der Staatskasse getragen.


Nach Auffassung des OLG Hamm stehe dem Spieler ein Rückzahlungsanspruch seiner Verluste zu, da Tipico die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erhalten habe. Eine Lizenz in Deutschland hatte der Anbieter nicht, sodass das Vermitteln und Veranstalten von Glückspielen im Internet verboten war.


Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass die Ansprüche auch nicht verjährt seien. Hierbei käme es darauf an, wann der Spieler tatsächlich Kenntnis von der Illegalität des Online-Glückspiels gehabt habe.


Die Entscheidung des OLG Hamm ist ein weiterer Meilenstein im Zusammenhang mit der Rückforderung von Glückspieleinsätzen beim Online-Glückspiel. Es ist eine erste Entscheidung eines Gerichts in zweiter Instanz und untermauert die sich mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass Spielern aufgrund der fehlenden Lizenzen der Anbieter ein Rückforderungsanspruch ihrer Verluste zusteht.


Wenn Sie Geld beim unerlaubten und unlizenzierten Online-Glücksspiel oder Online-Sportwetten verloren und erst im Nachhinein von der Illegalität des Angebots erfahren haben sollten, dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne.


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Auch das Landgericht Köln schließt sich nunmehr der verbreiteten Meinung an, dass Wetteinsätze bei Online-Glücksspielen zurückgefordert werden können, wenn die Glücksspiel-Anbieter über keine deutsche Lizenz verfügen. Mit Urteil vom 19.10.2021 (Az. 16 O 614/20) hat das Gericht dem Kläger Recht gegeben und „bet-at-home “ zur (Rück-)Zahlung von knapp 7.000,00 EUR verurteilt. Das Besondere an dem Urteil: Erstmals hat sich ein Gericht zur Frage der Verjährung der Rückzahlungsansprüche geäußert. Die Ansprüche des Klägers aus den Jahren 2015 bis 2017 wären nach der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist bereits verjährt. Das Gericht sah eine Verjährung der Ansprüche allerdings nicht. „bet-at-home“ habe nicht darlegen und beweisen können, dass der Kläger früher Kenntnis von der Illegalität des Online-Glücksspiels gehabt habe. Insbesondere eine mehrjährige Spielzeit und TV-Werbung würde hierfür nicht ausreichen. Eine Rückforderung sei auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil dem Kläger selbst sittenwidriges Handeln vorgeworfen werden könne. Das Verbot des Online-Glücksspiels verstoße auch nicht gegen europäisches Recht, so das Gericht. Das Urteil ist der erste Schritt in die Richtung, dass Spieler auch vor 2018 verlorene Spieleinsätze von den Online-Anbietern zurückverlangen können. Wenn Sie auch Geld beim unerlaubten und unlizenzierten Online-Glücksspiel oder Online-Sportwetten verloren und erst im Nachhinein von der Illegalität des Angebots erfahren haben, dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne