LG Köln: Längere Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche bei fehlender Kenntnis von Illegalität von Online-Glücksspielen!

Gregor Schroll • 6. November 2021

Auch das Landgericht Köln schließt sich nunmehr der verbreiteten Meinung an, dass Wetteinsätze bei Online-Glücksspielen zurückgefordert werden können, wenn die Glücksspiel-Anbieter über keine deutsche Lizenz verfügen. Mit Urteil vom 19.10.2021 (Az. 16 O 614/20) hat das Gericht dem Kläger Recht gegeben und „bet-at-home“ zur (Rück-)Zahlung von knapp 7.000,00 EUR verurteilt.


Das Besondere an dem Urteil: Erstmals hat sich ein Gericht zur Frage der Verjährung der Rückzahlungsansprüche geäußert. Die Ansprüche des Klägers aus den Jahren 2015 bis 2017 wären nach der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist bereits verjährt. Das Gericht sah eine Verjährung der Ansprüche allerdings nicht. „bet-at-home“ habe nicht darlegen und beweisen können, dass der Kläger früher Kenntnis von der Illegalität des Online-Glücksspiels gehabt habe. Insbesondere eine mehrjährige Spielzeit und TV-Werbung würde hierfür nicht ausreichen.


Eine Rückforderung sei auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil dem Kläger selbst sittenwidriges Handeln vorgeworfen werden könne. Das Verbot des Online-Glücksspiels verstoße auch nicht gegen europäisches Recht, so das Gericht.

Das Urteil ist der erste Schritt in die Richtung, dass Spieler auch vor 2018 verlorene Spieleinsätze von den Online-Anbietern zurückverlangen können.


Wenn Sie auch Geld beim unerlaubten und unlizenzierten Online-Glücksspiel oder Online-Sportwetten verloren und erst im Nachhinein von der Illegalität des Angebots erfahren haben, dann melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne


von Martin Göb 6. November 2021
Keine Banklizenz! „Pfando“ erleidet nächste Pleite vor Gericht -„Cash & Drive“-Angebote unwirksam!
von websitebuilder 6. November 2021
Erste OLG-Entscheidung zur Rückforderung von Verlusten beim Online-Glücksspiel: OLG Hamm stellt sich auf die Seite der Spieler!
von websitebuilder 6. November 2021
EuGH stärkt Verbraucherrechte: Fluggäste haben auch bei Streik Anspruch auf Entschädigung!